Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Verhaltenstherapie

Gesetzlich versicherte


Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten nach Antragstellung.

Privatversicherte


Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungstarifs. Es können hierbei Einschränkungen im Tarif enthalten sein (z.B. Selbstbeteiligung). Bitte erkundigen Sie sich nach dem für Sie geltenden psychotherapeutischen Leistungsumfang (z.B. Sitzungsanzahl) sowie potentiellen Einschränkungen und notwendigen formalen Schritten vor Beginn der Psychotherapie.

Beihilfeempfänger


Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach Antragsstellung. Bitte klären Sie auch hier die Übernahmebedingungen vor Beginn der Psychotherapie.

 


Soldaten der Bundeswehr


Die Kosten einer Psychotherapie für Soldaten der Bundeswehr werden in der Regel von der Bundeswehr übernommen. Bitte legen Sie mir in unserem ersten Gesprächstermin den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ vor. Sollten Sie sich dann für eine Psychotherapie in meiner Praxis entscheiden, so erfolgt daraufhin eine Antragstellung beim Truppenarzt.

SELBSTZAHLER


Wenn Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen, wird unsere Zusammenarbeit lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt. Für Sie fällt damit kein weiterer bürokratischer oder formaler Aufwand an. Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Stundensatz für eine Einzeltherapie à 50 Minuten beträgt 100,55 Euro.  

POLIZISTEN DER BUNDESPOLIZEI


 Polizisten der Bundespolizei können sich unmittelbar an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Die Therapie beginnt mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde. Kostenträger ist die Heilfürsorgestelle Bundespolizei in Sankt Augustin.

 


Coaching

Die Kosten für eine Coachingsitzung betragen in Orientierung an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) 100,55 Euro.